Vom einheitlichen Nationalstaat zum Staat als Rechtsgemeinschaft
„Vom einheitlichen Nationalstaat zum Staat als Rechtsgemeinschaft – was kann das bedeuten?“ So lautete die Fragestellung der letzten Runde des „Forums integrierte Gesellschaft“. Das Gespräch drehte sich um die Kernfrage, was eine Beschränkung des Staates auf rechtliche Aufgaben bedeuten würde, genauer, was man sich unter einem „Staat als Rechtsgemeinschaft“ vorstellen müsse, die das ökonomisch dominierte Monopol des einheitlichen Nationalstaates hinter sich lässt. ❖ weiterlesen ►